AGBs

  1. Die Annahme des Antrags für Deine Karte erfolgt in dem Augenblick, in dem wir von Bäcker Weiss Dir die GÖNNDIRWAS-Karte aushändigen. Die Kundenkarte bleibt unser Eigentum. Sie ist übertragbar.

  2. Die Bäcker Weiss GÖNNDIRWAS-Karte ist eine Kundenkarte, die Dich zum Sammeln von GÖNNDIRWAS-Punkten/Treuepunkte oder auch zum bargeldlosen Einkauf in den Geschäften von Bäcker Weiss berechtigt. Du kannst für Deinen Einkauf das auf der Karte vorhandene Guthaben nutzen. Eine Bezahlung über den Guthabenbetrag hinaus ist ausgeschlossen. Möchtest Du mehr einkaufen, doch das Guthaben reicht für die Bezahlung Deines Einkaufs nicht aus, so zahlst Du den verbleibenden Betrag mit den zugelassenen, gesetzlichen Zahlungsmitteln.

  3. Die Bäcker Weiss Kundenkarte kann von jeder geschäftsfähigen, natürlichen oder juristischen Person verwendet werden.

  4. An den Kassen der Bäcker Weiss-Filialen kannst Du die Karte aufladen, mindestens mit 5,- €. Eine Rückzahlung ist nicht möglich. Dein Karten-Guthaben wird nicht verzinst. Du akzeptierst diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sobald Du Deine GÖNNDIRWAS-Karte zum Sammeln von GÖNNDIRWAS-Punkten/Treuepunkten oder zum bargeldosen Einkauf in unseren Geschäften benutzt.

  5. Als Karteninhaber bist Du dazu verpflichtet, die Bäcker Weiss GÖNNDIRWAS-Karte sorgfältig aufzubewahren; damit Du Sie nicht verlierst und sie dann möglicherweise missbräuchlich verwendet wird.

  6. Solltest Du die GÖNNDIRWAS-Karte doch verlieren und sie wird von Dritten verwendet, übernimmt Bäcker Weiss keine Haftung dafür. Sobald Du Deine GÖNNDIRWAS-Karte auf unserer Internetseite kundenkarte.baecker-weiss.de registriert hast, ist das bis zum Zeitpunkt der Sperrung vorhandene Guthaben gesichert. Dieses kannst Du dann auf eine neue GÖNNDIRWAS-Karte übertragen lassen. Deine registrierte Karte kannst Du ganz bequem und schnell auf unser Internetseite kundenkarte.baecker-weiss.de sperren.

  7. Wenn Du das Guthaben Deiner GÖNNDIRWAS-Karte nicht aufbrauchst, stufen wir diese als sogenannte „Schlafmützenkarte“ ein und sperren sie 4 Jahre nach der letzten Transaktion. Das noch vorhandene Guthaben fällt dann der Familie-Weiss-Stiftung zu und ermöglicht gute Taten.

  8. Wenn Du die GÖNNDIRWAS-Karte verwendest, kannst Du sie grundsätzlich nicht mit anderen Rabatten kombinieren.

  9. Im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung des Karten-Einsatzes und vor allem zur Verhinderung von Missbräuchen behalten wir uns vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ergänzen oder zu ändern, sobald wir Handlungsbedarf sehen. Wir informieren Dich darüber durch einen Aushang in unseren Filialen oder auf unserer Internetseite kundenkarte.baecker-weiss.de. Sofern Du nach der Bekanntgabe dieser Änderungen die GÖNNDIRWAS-Karte in unseren Geschäften weiter benutzt, sind diese wirksam.

  10. Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen.

  11. Mitarbeiter von Bäcker Weiss können unter Ausschluss von Boni, Rabatten und Treuepunkten die GÖNNDIRWAS-Karte nutzen.

Stand: 01.08.2020